Bayern will Streaming regulieren

Allgemein

Genehmigungspflichtig sei schon – und auch genehmigungsfähig, “soweit programminhaltlich keine Bedenken bestehen” – wenn es im Streaming 500 oder mehr Zugriffsmöglichkeiten gebe. Sagt der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). Richtig, die reden von Zugriffsmöglichkeiten – was bei fast allen Videos auf fast allen Videoplattformen zutrifft. Und das läuft auf eine Anmeldepflicht für so gut wie jedes Video hinaus, das ins Netz gestellt wird.

Seltsam – aber so steht es tatsächlich geschrieben in der geänderten Fernsehsatzung, genehmigt vom bayerischen Medienrat. Brancheninsider nehmen kein Blatt vor den Mund, reden von Rechtsunsicherheit und Schwachfug und Bankrotterklärung der BLM.

(bk)

BLM

Netzpolitik

Lesen Sie auch :