Patentklage gegen Nintendo DS

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Immer, wenn einem Produkt oder System großer Markterfolg beschieden ist, kriechen die Nachträglich-vom-Kuchen-Abbeißen-Woller aus ihren Löchern, oft geschoben von Rechtsanwälten, die schnelles und leichtes Geld besser wittern als Haie das Blut im Wasser. So fand Nintendo dank DS- und Wii-Erfolg schon so manchen Anwaltsbrief in der Post vor. Nun also auch von einem patenten Erfinder namens John R. Martin aus Rockford, Illinois.

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Er habe sich seinerzeit ein “elektronisches Spielgerät mit Touch-Eingabe und mehreren Displays” schützen lassen. Das klingt a) reichlich allgemein, b) war von mobil keine Rede, c) klingen die näheren Ausführungen in der Patentschrift eher nach MS Surface als Nintendo DS und d) hat er da ein ziemliches Timing-Problem, denn das Patent wurde erst rund ein Jahr nach DS-Markteinführung gewährt (plus Entwicklungszeit bei Nintendo). Daher winken die Japaner auch ab und blicken optimistisch einem Verfahren entgegen, sollte es dazu kommen. (rm)

ArsTechnica

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