ARD/ZDF-GEZ-Internet-Affäre: Die Entscheidung

Allgemein

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben es mit dem massiven Ausbau ihrer Internet-Aktivitäten mächtig übertrieben. Das haben selbst die Politiker mitbekommen, welche nun die Aktionsmöglichkeiten von ARD und ZDF im Internet mit ihrem gerade eben verabschiedeten Entwurf des Rundfunkstaatsvertrag einschränken: “sendungsbezogene Angebote” dürfen die Anstalten ins Netz stellen, aber “elektronische Presse” dürfen sie nicht betreiben. “Es wird keine Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps im Internet bei ARD und ZDF geben”, bekräftigt der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Roland Koch. Größere Sportereignisse wie Olympia oder Pokalspiele dürfen die Anstalten grundsätzlich 24 Stunden im Netz bereitstellen. Andere Angebote sollen sieben Tage abrufbar sein. Länger nicht.
Worauf mancher Kritiker mit Blick auf die davongaloppierenden Rundfunkgebühren gehofft hatte, tritt allerdings nicht ein: Die gewünschte finanzielle “Deckelung” der Online-Aktivitäten werde es nicht geben.
Mit ihrem neuen Vertragswerk wollen die Ministerpräsidenten zunächst bei der EU-Kommission vorstellig werden, die ohnehin das deutsche Konstrukt argwöhnisch betrachtet und am liebsten abschaffen würde. Im Oktober schließlich soll der neue Staatsvertrag dann endgültig abgenickt und auf den Weg gebracht werden. (rm)

Der Standard

Lesen Sie auch :