Deutsches Urteil: Raubkopie? 6 Monate Gefängnis!
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) hat wieder zugeschlagen und sich für ein fürchterliches Verbrechen aus dem Jahre 2003 gerächt: Im Berufungsverfahren vor dem Wuppertaler Landgericht ist ein 42-jähriger Betreiber einer Solinger Videothek zwar noch mal knapp um den elektrischen Stuhl herumgekommen, aber für seine Kopiererei von Filmen fährt er jetzt für sechs Monate in Dunkelhaft ein – ohne Bewährung. Konkret konnten ihm 16 Mitschnitte damaliger Kinofilme und DVDs nachgewiesen werden. Das sind 1,5 Wochen schwedische Gardinen pro Film. Mit dem harten Urteil wollte das Gericht klar machen, dass es sich eben nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Hätte er doch lieber VW um ein paar Milliönchen erleichtert. Da wäre er mit einem bösen Blick und einer Geldstrafe davongekommen… (rm)