Französisches Gericht: Geld zurück für Windows!

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Monsieur Hordoir Robinson hatte ein Notebook von Asus gekauft, auf dem Windows XP vorinstalliert war. Da er jedoch Open-Source-Software bevorzugte, schrieb er einen Brief an den Hersteller, in dem er um eine Rückerstattung des Aufpreises bat, den er für die Software bezahlt hatte.

Asus argumentierte jedoch, allein die Bearbeitung dieses Verlangens koste mehr, als die Rückerstattung am Ende bringe. Die aber immerhin 130 Euro ausmachte – 100 Euro für Windows und 30 Euro für weitere Software. Monsieur ließ sich das nicht bieten und wandte sich an ein Gericht. Der Verbraucherschutzverband UFC unterstützte ihn dabei.

Die verbraucherfreundlichen französischen Gesetze verbieten es, Software zu bundeln und dem Käufer die Rückerstattung für ungewollte Lizenzen zu verweigern. Ein Tribunal de Grande Instance entschied, Asus habe sich nicht so zu haben und die Euros gefälligst auszuzahlen.

Es ist nicht der erste Rechtsstreit dieser Art in Frankreich, und Asus scheint immer wieder gegen die französische Rechtslage zu handeln. In einem ähnlichen Fall wollte die Firma nur 40 Euro für das ungewollte Windows erstatten und wurde von einem Gericht zur Zahlung von 100 Euro verpflichtet.

(von Wily Ferret/bk)

The Inquirer UK

Gerichtsurteil (PDF, en Francais, naturellement)

Vista ist 40 Euro wert – sagt Asus

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