Wird der 220.000-Dollar-Prozess wieder aufgerollt?
Umstritten war an dem Urteil vor allem die Frage, wann die Verletzung der Urheberrechte tatsächlich passiert: Die Userin hatte zwar auf ihrem Rechner Songs öffentlich “angeboten”, die einzigen, die sich nachweislich dafür interessiert haben, waren aber die Spürhunde der Musikindustrie. Deren Anwälte verglichen das Verhalten der Klägerin mit dem eines Flohmarkthändlers, der Diebesgut auf seinem Stand anbietet.
So sah es im ersten Anlauf zwar auch Richter Michael J. Davis, aber da er in bester Gerichtsfilm-Tradition offenbar auch schon mal nach Präzedenzfällen sucht, stieß er auf ein Urteil aus dem Jahr 1993, in dem festgestellt wird, dass die Urheberrechtverletzung nur durch aktive Verbreitung entsteht.
Dieses Urteil hatten beim Prozess weder Verteidigung noch Anklage gekannt, und da obendrein ein Musterurteil, das die Kläger angeführt hatten, hinfällig geworden ist, wird am 1. Juli über eine Wiederaufnahme verhandelt. [gk]