prOn-Debatte: Wie schmutzig ist schmutzig?
Ganz wollen die Gesetzesgeber des Inselreichs seinen Bewohnern ja die Freude am Betrachten von Bildern, auf denen der Austausch von Körperflüssigkeiten zu bewundern ist, nicht verderben, nur bitteschön allzu unanständig sollte es dabei nicht zugehen.
Und deswegen hat man in einer Novelle des Strafgesetzbuchs auch vorgesehen, dass belangt werden soll, wer sich des Besitzes von Extrem-Pornographie schuldig macht. Was das aber ist, erweist sich zunehmend als problematisch. Auch den Lords des Oberhauses will unter ihren Perücken keine gescheite Definition etwa des Begriffs “obszön” einfallen. Der fand sich nämlich in der letzten Straftatbestandsbeschreibung, als von “ekelerregend, widerlich oder anderweitig obszön” die Rede war.
Nicht so recht zurande kommen die braven Briten auch mit dem Sachverhalt, dass das Anschauen von Bildern von Aktivitäten strafbar sein könnte, während die Handlungen selbst – Volljährigkeit und Einvernehmen vorausgesetzt – es nicht wären. Ebenfalls bizarr muten Konstruktionen an, nach denen sich Personen bei ihrem Treiben ablichten lassen und später an Hand des Bildmaterials Haltungsverbesserungen etc. vornehmen könnten, während es den Fotografen – ohnehin als Nicht-Teilnehmer schwer benachteiligt – schon beim Anschauen die Freiheit kosten könnte … [gk]