Gerichtsurteil: Telekom muss Konkurrenz reinlassen
Das Verwaltungsgericht Köln verpasste heute der Deutsche Telekom AG die nächste Klatsche: Mitbewerber dürfen ihre Glasfaserkabel in den Kabelschächten der Telekom verlegen.
Das einzige, was die Bonner vor den Wettbewerbern verheimlichen dürfen, sind ihre konzerninternen Ausbaupläne für das VDSL-Netz. Aber vorhandene Kabelkanäle und Leerrohre müssen sie gegen entsprechende Miete den Konkurrenten öffnen. Damit stimmt das Kölner Gericht der Regulierungsbehörde zu, die sich mit dieser Maßnahme mehr Wettbewerb erhofft – und lehnt die entsprechende Klage der Telekom ab. (rm)
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