Abmahnanwalt erhält Berufsverbot

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Die französische Anwältin Elizabeth Martin erpresste mit Abmahnbriefen von einer unbekannten Anzahl mutmasslicher Filesharer je 400 Euro. Da sie sich dabei nicht an den nationalen Ehrenkodex ihres Berufsstandes hielt, entschied die Anwaltskammer, ihr für sechs Monate die Zulassung zu entziehen und sie für die Dauer von zehn Jahren von der Mitgliedschaft in Berufsvereinigungen auszuschliessen. Na was! Woher dieser unverhoffte Ausbruch gesunden Menschenverstandes in unserem grossen westlichen Nachbarland? Oder, wie es ein Kommentator namens “Anonymous” (den kenn ich doch irgend wo her?) zum Quellenartikel ausdrückte: “EPIC FAIL!” Was ja sachlich richtig ist. [fe]

Torrentfreak

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