BVG stärkt die Bundesnetzagentur

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Die Entgelte für die Weiterleitung der Gespräche in andere Netze (Terminierung) lagen in der Vergangenheit deutlich zu hoch, argumentierten die ostdeutschen Richter. Dies sei auf die monopolartigen Struktur der Märkte zurückzuführen (Az.: BVerwG 6 C 14 bis 6 C 17.07).

Die Leipziger Richter bestätigten damit im vollen Umfang die jüngsten Verfügungen der Bundesnetzagentur in Bonn, die im November 2006 per Anweisung die Entgelte um etwa 16 Prozent gesenkt hatte. Dagegen hatten die Provider (also T-Mobile, E-Plus, Vodafone und O2) etwas einzuwenden, drangen aber vor dem BVG nicht durch. (rm)

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