Bundesnetzagentur bleibt ihrer Vorliebe für VDSL2 Vectoring treu

BreitbandNetzwerke
Bundesnetzagentur (Grafik: Bundesnetzagentur)

Auch nachdem der überarbeitete Entscheidungsentwurf zum VDSL2 Vectoring vorliegt ist klar: Die Deutsche Telekom hat sich mit ihrem Antrag weitgehend durchgesetzt. Der Regulierer lässt Impulse für den Glasfaserausbau ebenso vermissen wie Einsicht in die am ersten Entwurf vorgebrachte Kritik.

Gestern hat die Bundesnetzagentur die EU-Gremien über ihren Entscheidungsentwurf zum VDSL2 Vectoring informiert, heute dann auch den Betroffenen das zunächst vorenthaltene rund 300-seitige Papier zur Verfügung gestellt. Außerdem liegtdem den Beirat der Regulierungsbehörde eine fünfseitige Zusammenfassung vor, die ihm in seiner Sitzung am Montag als Informationsgrundlage dienen soll. Aber bereits nach der ersten Durchsicht stellten die Telekom-Wettbewerber fest, dass sich durch die Überarbeitung des Entwurfs an den wesentlichen Kritikpunkten der ersten Fassung “so gut wie nichts” geändert hat.

Bei dem Dokument geht es um die von der Telekom 2015 beantragte exklusive Nutzung von VDSL2 Vectoring in den Nahbereichen der gut 7900 Hauptverteiler in Deutschland. Nach aktuellem Kenntnisstand hat sich der Konzern damit weitgehend durchgesetzt. Laut Wettbewerberverband VATM wäre die Telekom laut aktueller Fassung des Entwurfs beim “Vectoring im Nahbereich de facto ohne Wettbewerb”. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) teilt diese Ansicht und hat bereits angekündigt, dass die Mitgliedsunternehmen des Verbands gegen die Entscheidung klagen wollen, sollte die Regelung in der nun vorliegenden Form in Kraft treten.

Das VDSL2-Vectoring-Verfahren (Grafik: Deutsche Telekom)
Das VDSL2-Vectoring-Verfahren (Grafik: Deutsche Telekom)

“Die Zusammenfassung des nochmals überarbeiteten Entwurfs lässt die massiven Bedenken der Monopolkommission, des Bundeskartellamts, der Politik und der Wettbewerber unberücksichtigt”, kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner in einer Pressemitteilung. Seiner Ansicht nach wird es mit den nun vorgeschlagenen Regelungen insbesondere schwierig, Glasfaseranschlüsse (FTTB und FTTH) wirtschaftlich auszubauen. Er hofft darauf, dass “die EU-Kommission die Gefahr dieses Antrags für Deutschland, aber auch dessen politische Relevanz für ganz Europa erkennt und entsprechend ablehnend Stellung beziehen wird.” Allerdings könnte Brüssel die Durchsetzung nicht verhindern, falls Bundesnetzagentur und Politik sie wirklich wollen.

Enttäuscht sind die Wettbewerber auch davon, dass von der Bundesnetzagentur zwar die Investitionszusagen der Telekom berücksichtigt werden, ihre eigenn dagegen jedoch nicht. Nach wie vor bleiben im Entwurf der Bundesnetzagentur die Ausbauszenarien zudem auf 50 MBit/s und eine Frist bis 2018 beschränkt. Beides ist für die direkte Anbindung von Häusern (FTTB) oder gar Haushalten (FTTH) mit Glasfaser nahezu ein KO-Kriterium. Der Ausbau mit Glasfaser kostet mehr und dauert länger, als vorhandene Kupferleitungen weiter auszureizen.

Der FTTH-Asuabu in Deutschland wird bislang im Wesentlichen von Telekom-Mitbewerbern getragen und hier wiederum von den Mitgliedsunternehmen des BUGLAS (Bundesverband Glasfaseranschluss e. V.), insbesondere M-Net, NetCologne und EWE Tel (Grafik: BUGLAS).
Der FTTH-Ausabu in Deutschland wird bislang im Wesentlichen von Telekom-Mitbewerbern getragen und hier wiederum von den Mitgliedsunternehmen des BUGLAS (Bundesverband Glasfaseranschluss e. V.), insbesondere M-Net, NetCologne und EWE Tel (Grafik: BUGLAS).

Die im aktuellen Entwurf gemachten Zugeständnisse der Bundesnetzagentur an die Glasfasertechnologie entpuppen sich bei näherer Betrachtung als Farce. Wie bereits früher wird auch jetzt erlaubt, dass Mitbewerber Glasfaser bis zum Haus oder zur Wohnung (FTTB oder FTTH) verlegen können, falls die Telekom Glasfaser bis zum Kabelverzweiger (sogenanntes FTTC) ausgebaut hat. Das halten aber alle Netzbetreiber für unwirtschaftlich. Dasselbe gilt für die nun hinzugekommene Möglichkeit, falls die Telekom ihrerseits FTTB/H anbieten sollte, parallel ein deutlich schlechteres FTTC-Netz mit Vectoring auszubauen.

Laut VATM mache dieses “Angebot” an die Wettbewerber deutlich, dass der Entwurf “weiterhin Investitionsschutz für die Vectoring-Technologie, nicht jedoch für einen vorhandenen oder zukünftigen FTTB/H-Ausbau” vorsieht. Der BREKO sieht das ähnlich: “Der von der Telekom beabsichtigte Ausbau basiert im Wesentlichen auf abgeschriebenen Kupferleitungen. Diese werden damit weitergenutzt, während der Ausbau mit zukunftssicheren und hochleistungsfähigen Glasfaseranschlüssen bis ins Gebäude (FTTB) oder bis direkt in die Wohnung (FTTH) völlig unberücksichtigt bleibt”, erklärt BREKO-Präsident Norbert Westfal in einer Pressemitteilung.

[mit Material von ZDNet.de]

Lesen Sie auch :
Anklicken um die Biografie des Autors zu lesen  Anklicken um die Biografie des Autors zu verbergen