Bereit stellen ist nicht anbieten
Der Bezirksrichter Kenneth Karas kam zu dem Urteil, dass ein Kazaa-User, der urheberrechtliche geschützte Musik lediglich zugänglich mache, nicht unbedingt Gesetze verletzt. Die RIAA müsse nach seiner Ansicht schon nachweisen, dass tatsächlich illegales Kopieren stattgefunden habe.
Als bemerkenswert an dem Verfahren gilt neben dem Urteil zum einen, dass das mit der Klage befasste Gericht als maßgeblich für die Rechtssprechung in Urheberrechtsfragen gilt; außerdem waren ungewöhnlich viele Experten von beiden Seiten angehört wurden, so dass das Verfahren zum Musterprozess werden könnte. Und schließlich gilt das Urteil auch als Niederlage für die Bush-Regierung, die sich demonstrativ auf die RIAA-Seite geschlagen hat.
Ein Hintertürchen allerdings hat der Richter der RIAA offengelassen: Wenn sie beweisen könne, dass der Angeklagte das Angebot gemacht habe, Musik zu distribuieren und dass dies zum Zweck weiterer Distribution und öffentlicher Aufführung geschehen sei, sehe die Sache anders aus. Das zu behaupten – und zu belegen-, hat die RIAA nun 30 Tage Zeit. [gk]