RIAA bekommt eigene Medizin zu schmecken

Allgemein

Tanya Andersen, eine alleinstehende Mutter, die von der RIAA fälschlicherweise wegen Filesharing verklagt wurde, will bei ihrer Gegenklage die RIAA zwingen offenzulegen, wie sie eigentlich an ihr Wissen über Filesharer kommt. Das wäre zwar theoretisch in dem Verfahren als vertrauliche Verschlusssache zu behandeln, aber in der Vergangenheit sind in vergleichbar pikanten Verfahren z.B. gegen die Tabakinbdustrie immer wieder Einzelheiten durchgesickert.

Unter anderem möchte Andersen erfahren, was eigentlich die RIAA-Anwälte an Honorar erhalten, weshalb das durchschnittliche Vergleichsverfahren 4.000 bis 5.000 Dollar kostet, wie entschieden wird, welche Filesharer verfolgt werden und welche nicht, und wo eigentlich die Gelder aus den Vergleichsverfahren bleiben.

An der Beantwortung der letzten Frage hatten auch schon die Manager mehrerer Bands ein gewisses Interesse gezeigt, die Musikindustrie dagegen umso weniger.

Schlimm könnte es für die RIAA werden, wenn sich herausstellt, dass seine Ermittler einen prozentualen Anteil der Vergleichssumme erhalten – das wäre in mehreren US-Staaten illegal. Und das  worst case-Szenario für die RIAA wäre, dass ein anderes RIAA-Opfer Informationen aus dem Andersen-Verfahren dazu benutzt, eine Sammelklage anzustreben – das könnte dann so teuer werden, dass  die RIAA es bedauern könnte,  überhaupt jemals Anwälte in Gang gesetzt zu haben. [gk]

Wired 

Lesen Sie auch :