Karlsruhe: Online-Durchsuchungen ja, aber …
Zu entscheiden war über ein Gesetz aus Nordrhein-Westfalen. Das habe zahlreiche Fehler, monierte das Bundesverfassungsgericht, und gehöre in die Tonne.
Wenn überhaupt was gehen soll mit der bei Politikern aus CDU und SPD so beliebten Online-Durchsuchung, müssten „überragend wichtige Rechtsgüter“ konkret gefährdet sein wie Menschenleben oder der Bestand des Staates. Eine richterliche Anordnung sei unerlässlich.
Die Betonung des Urteils liegt eher auf dem Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Das aber nicht schrankenlos sei, wie Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung hinzufügte.
Der Ball liegt jetzt im Spielfeld der Politik. Die CDU-SPD-Fraktionsspitzen treffen sich heute, um die Grundsatzentscheidung für sich zu interpretieren.
(bk)