US-Gericht: Ein P2P-Ordner genügt nicht zur Verurteilung
Richterin Janet Bond Arterton im US-Bundesstaat Connecticut entschied in einem aktuellen Filesharing-Verfahren, dass ein blosses “Zur Verfügung stellen” von Musikstücken im Ordner einer Filesharing-Software nicht zur Verurteilung wegen Copyright-Verletzung ausreiche. Statt dessen müsse die Anklage eine tatsächliche Verbreitung von Kopien nachweisen. Das allerdings dürfte schwierig werden, kann doch maximal der Download auf einen Computer der Anklage belegt werden, nicht aber die allgemeine Verbreitung. Das Gerichtsurteil steht damit im Widerspruch zum vielbeachtetn “Capitol vs Thomas” Fall, wo eine alleinerziehende Mutter mit Indizienbewisen zu einer sechsstelligen Strafe verurteilt worden war. Richterin Arterton geht noch weiter: die unglaubwürdige Theorie der bedeutenden Umsatz-Verluste durch einzelne P2P-Nutzer sowie ein möglicher Copyright-Missbrauch zur Wettbewerbsbehinderung sprächen ebenfalls für den Angeklagten. Das Urteil könnte daher zum nahenden Ende der Copyright-Hexenprozesse beitragen. [fe]