Italien hat das Filesharing legalisiert. Versehentlich?

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“Verlustbehaftete Kopien” könnten zu “Bildungs- und Wissenschaftszwecken nichtkommerziell” zum Download angeboten werden, heißt es in der Bestimmung. Blöd nur, dass auch MP3-Kopien von Original-Songs verlustbehaftet sind. Und auch der Begriff “Bildungszwecke” lässt Spielräume für Interpretationen. Über die Folgen wird in Italien bereits wild diskutiert. Andrea Monti, Anwältin für Copyright-Fragen, konstatierte in der Republica, dass die Neufassung Filesharing und Downloadangebote von MP3-Files quasi legalisiere, solange das Angebot nicht-kommerziell bleibe. Womit der private Musik-Tausch per P2P praktisch freigegeben wäre. Und wer möchte sich nicht zu Bildungszwecken einmal quer durch das tonale Schöpfungswerk der Menschheit hören? Witzig: Das Gesetz ist im Wortlaut bereits festgeschrieben, von Senat und Parlament abgesegnet und wartet nur noch auf die offizielle Veröffentlichung.
Falls später eine Änderung nachgeschoben werden sollte, könnte das nun unaufhaltsame (temporäre) Inkrafttreten des Gesetzes trotzdem für eine ganze Reihe laufender Copyright-Verfahren das Ende bedeuten, denn die Klagegrundlage wäre futsch. Ähnliches passierte wohl schon im Jahr 2000, wo ein flapsig formuliertes Gesetz über Nacht alle illegalen TV-Decoderkarten legalisierte. Auch damals wurden laufende Verfahren eingestellt, bevor eine Nachbesserung in Kraft trat. (rm)

Gulli

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