Einstweilige Verfügung gegen Arcors IPTV

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Wie Artec Technologies mitteilt, hat man eine Einstweilige Verfügung gegen Arcor erwirkt, weil man ein Patent für zeitversetzes Fernsehen verletzt sieht. Man hatte den Provider mehrmals um eine Stellungnahme gebeten – erfolglos, weshalb man den Rechtsweg bemühte.

Das Patent hatte Artec 2001 angemeldet und 2006 zugesprochen bekommen. Das Unternehmen misst ihm eine große strategische Bedeutung bei, da man Telekommunikationsanbieter, Kabelnetzbetreiber und Fernsehanstalten weltweit mit seinen Systemen beliefert. Als besonderes Merkmal des geschützten Verfahrens sieht Artec die Möglichkeit, die Inhalte fortwährend auf dem Server mitzuspeichern, so dass die Kunden den Stream schon während der Aufzeichnung zeitversetzt anschauen und während der Sendung vor- und zurückspulen können.

Artec hatte vor dem Landgericht Düsseldorf eine Besichtigung von Vorrichtungen und Unterlagen bei Arcor durch einen Sachverständigen durchgesetzt, die gestern durchgeführt wurde und letztendlich zur Einstweiligen Verfügung führte. Bei Arcor bleibt man allerdings gelassen. »Unsere Plattform wurde von Alcatel Lucent entwickelt, die uns versichert haben, dass keine Patenverletzung vorliegt. Ein vom Gericht bestellter Gutachter prüft derzeit, ob überhaupt eine Grundlage für die Vorwürfe vorliegt«, erklärte Dr. Stephan Albers, Leiter Unternehmenskommunikation bei Arcor, gegenüber der FTD. (dd)

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