US-Justiz vor Drecksack-Dilemma
Der Kanadier mit Wohnsitz in den USA war beim Grenzübertritt gestoppt worden; eine Untersuchung seines Laptops ergab, dass sich darauf anscheinend Dateien mit Kinderpornographie befanden. Beim Versuch, den Inhalt eines Laufwerks mit dem Buchstaben Z zu enziffern, bissen sich die Strafbehörden allerdings die Zähne aus- das nämlich war mit PGP verschlüsselt und auch nach einem Jahr intensiven Herumprobierens nicht zu knacken.
Also ist die Bundesregierung darauf verfallen, das zuständige Gericht aufzufordern, dem Mann zu befehlen, das Passwort für das Laufwerk einzugeben. Das wollten die Richter nämlich bisher nicht tun, denn der Beklagte würde damit sein durch die Verfassung garantiertes Recht verletzen, sich nicht selbst belasten zu müssen. Lüge er aber, dass er das Passwort nicht kenne, wäre das Meineid, eine einfache Weigerung würde als Missachtung des Gerichts gebucht.
Dass die US-Behörden versuchen, gerade an diesem Fall das Recht der Bürger auf Verschlüsselung zu knacken, ist eine bezeichnende Strategie: In der Hoffnung, dass niemand einen vermeintlichen Kinderpornographen verteidigen wird, versucht man, einen juristischen Präzedenzfall zu schaffen, mit dem man Angeklagte zur Herausgabe von Passwörtern zwingen kann, die sich nur in ihrem Kopf befinden – wohl auch eine Reaktion darauf, dass die US-Bürger auf die Überwachungsstaatsambitionen ihrer Regierung zunehmend mit der Verschlüsselung von Laptops und USB-Sticks reagieren. [gk]