Arcor braucht Google nicht zu sperren

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Das Landgericht Frankfurt hat den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Arcor abgelehnt. Der Provider würde selbst keine pornografischen Bilder und Texte anbieten, sondern lediglich eine Verbindung zu einem Kommunikationsnetz herstellen – und das sei »inhaltsneutral«, lautete die Urteilsbegründung einer dpa-Meldung zufolge.

Mit der Verfügung versuchte die Huch Medien AG vor etwa zwei Wochen, Arcor zum Blockieren der Google-Seiten zu zwingen. Denn über die Suchen könnten auch Sex-Websites aufgespürt werden – und das ganz ohne Altersverifikation. Das würde gegen geltende Jugendschutzbestimmungen verstoßen, woran sich Arcor als Mitstörer beteilige, argumentiert die Firma, die die Sex-Website Amateurstar.de betreibt. (dd)

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