Hamburger Landgericht: Maulkorb für Blog-Leser
Es wird immer lustiger in Deutschland: Nun dürfen die Kommentare von Internet-Lesern nicht ohne vorherige Prüfung (politisch-redaktionell = Zensur) online gestellt werden. So will es laut taz-Bericht das Landgericht Hamburg. Konkret dreht sich das absurde Verfahren um den Blog von Stefan Niggemeier. Jener hatte die Call-In-Shows im Fernsehen kritisiert, namentlich den Betreiber Callactive durch den Kakao gezogen. Doch zu Fall brachte ihn diese Firma durch einen Leser-Kommentar zum Blog-Beitrag. Der war nachts gepostet worden – und recht hart, warf er der Firma quasi rechtsextreme Tendenzen vor. Knapp sieben Stunden später entdeckte Niggemeier den Post und löschte ihn. Doch da war die Anzeige von Callactive schon geschrieben. Im Verfahren stellte sich das Landgericht auf die Seite des Klägers. Argument: Der Seitenbetreiber sei für Leser-Kommentare verantwortlich und müsste diese vor Veröffentlichung (!) prüfen. Wenn dieses Urteil so bestehen bleibt, ist das ein gelungener Schlag gegen die Meinungsfreiheit in diesem Lande, denn dann dürften sämtliche Portal-Betreiber alle Leser-Zuschriften abfangen, einzeln begutachten und dann (eventuell) freigeben. Da das personell oft nicht zu schaffen ist, gäbe es auf vielen Seiten dann keine Lesermeinungen mehr. Und auf anderen würde gründlicher zensiert.
Niggemeier dazu: “Nach der Argumentation des Gerichts könnte man kritischen Journalismus per se als gefährlich werten, weil er die Menschen zu negativen Meinungsäußerungen über das animieren könnte, was er aufdeckt oder anprangert.” Gute Nacht, Abendland! Ach ja, letzter kleiner Hoffnungsschimmer: Der Blogger will in die Berufung gehen. Ansonsten gilt: Kommentiert bitte, was die Tastatur hergibt. Vielleicht dürft ihr es nicht mehr lange! (rm)