Porno-Debakel am Bundesgerichtshof

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Einspruch, Euer Ehren! Der Bundesgerichtshof (BGH) zu Karlsruhe veröffentlichte am Freitag seine Entscheidung, wonach Jugendliche unter allen Umständen und mit allen Mitteln vom Genuss der verbreiteten Online-Pornografie ausgeschlossen werden müssen. Das Urteil mit dem Aktenzeichen I ZR 165/05 schreibt einem deutschen Anbieter von rosa Pixeln vor, stärkere Vorkehrungen zur Sicherung seiner Angebote gegen jugendliche Zaungäste zu treffen als nur die Angabe der Personalausweisnummer, Postleitzahl des Ausstellungsortes, Name, Adresse, Kreditkartennummer, Bankverbindung. Dies, so die höchstrichterlichen Bewohner des juristischen Elfenbeinturms, könne von findigen Teenagern umgangen werden, zum Beispiel durch Entwenden elterlicher Identitätsdaten. Diese kleinen Schlingel. Statt dessen schreibt das Gericht ein Vorgehen wie im Fall der Klägerfirma vor. Deren “Post-Ident”-System zwingt den Porno-Konsumenten, persönlich bei einer Poststelle vorzusprechen (wir rechnen mit der Einführung separater Porno-Schalter mit speziell ausgebildeten Porno-Beamten und stimmungsvoller roter Beleuchtung) um dort eine PIN-Nummer zu erhalten, mit deren Hilfe er sich bei Pornodiensten anmelden könne. Natürlich ist es völlig ausgeschlossen, dass die oben erwähnten kleinen Schlingel neben all den anderen Daten auch noch diese PIN in die Finger kriegen.

Ich habe bis heute von keinem wissenschaftlichen Beweis dafür gehört, dass geschlechtsreife Teens durch den Anblick der ältesten Unterhaltungsform unserer Zivilisation irgendwie geschädigt werden. Ich bezweifle andererseits aber, dass die betreffenden Bundesrichter wirklich wissen, was im Internet los ist. Zur Veranschaulichung empfehle ich die Suche nach einem beliebigen Softwarecrack mit nachfolgendem Verirren im Dschungel russischer Hardcorepornos. Aufwachen, Euer Ehren, das dritte Jahrtausend hat längst begonnen! [fe]

Reuters

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