Die Online-Durchsuchung, die niemand wollte

Allgemein

Durchsuchung von Festplatten? Nein, war doch gar nicht so gemeint, steht doch gar nicht in unserem Gesetz. Ja schon, im Verfassungsschutzgesetz stehe etwas von „heimlichem Beobachten und sonstigem Aufklären im Internet“. Mit solchen Sprüchen versuchte sich Professor Dirk Heckmann, der die Landesregierung vertrat, aus der Affäre zu ziehen. Und sorgt für Gelächter in der würdigen Gerichtsverhandlung.

Er hatte es mit einem Richter zu tun, der lesen konnte. Hans Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, fragte ihn direkt, ob er eigentlich vom gleichen Gesetz rede. Denn darin sei ganz klar vom „heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel“ die Rede. „Das haben Sie so weginterpretiert“, erklärte der oberste Richter, „das wollte ich schon mal anmerken im Sinne einer leichten Skepsis.“

Es bedurfte noch mehrerer richterlicher Nachfragen, und Landesvertreter Heckmann wand sich hilflos: „Ich gebe ja zu, dass die Norm durchaus suboptimal formuliert ist. Ich habe sie auch nicht selbst formuliert.“

Seine weitere Verteidigungsstrategie lief darauf hinaus, dass man zwar auf die Festplatte zugreifen wolle. Aber doch nicht etwa, um sie zu durchsuchen. Nein, nur um die Kommunikation über das Internet zu überwachen. Das stehe leider nicht so klar im Gesetz: „Vielleicht hätte man ein Komma anders setzen sollen, darüber müssen wir dann reden.“

Das Gericht machte eine angemessene Skepsis deutlich an diesen Gesetzesinterpretationen. Damit ging ein erstes deutliches Signal an die Einpeitscher für die Online-Durchsuchung in Berlin. Die Entscheidung ist Anfang 2008 zu erwarten.

(bk)

FAZ

Lesen Sie auch :