eBay-Kunde kaufte straffrei ein

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Beinahe wäre einem Online-Shopper seine Konsumlust zum Verhängnis geworden: Er ersteigerte sich für 670 Euro ein Navigationsgerät – und musste sich dafür vor Gericht verantworten.

Was der Käufer damals nicht ahnte: Es war gestohlene Ware. Wer so etwas bewusst vom Laster herunter für Peanuts kauft, macht sich der Hehlerei mitschuldig. Doch nun urteilte das Landgerichts Karlsruhe: Wer unwissentlich Diebesgut im Internet bei eBay ersteigert, macht sich nicht automatisch strafbar. Das gilt dem Gericht zufolge auch bei sehr günstigen Angeboten, sofern sich dem Käufer der Verdacht, es handele sich um illegales Gut, nicht aufdrängt. Bei sensationell billigen Schnäppchen (Beispiel: neuer Sportwagen für 5.000 Euro) könne ein allzu gutgläubiger Käufer aber im Einzelfall doch wegen Hehlerei belangt werden, hieß es in der Urteilsbegründung.
Die Richter hoben damit am Freitag ein Urteil der ersten Instanz auf, denn das Amtsgericht Pforzheim hatte den 47-jährigen Software-Ingenieur noch mit einer 1200-Euro-Geldstrafe (40 Tagessätze) für Hehlerei belegt. (rm)

Frankfurter Rundschau

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