Knast für Abmahn-Spezi Gravenreuth

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Günter Freiherr von Gravenreuth verfolgte zu seinem eigenen finanziellen Vorteil Leute, die Parodien von Asterix-Comics verkauften. Selbst wenn die im Ursprungsland Frankreich unbeanstandet verkauft werden durften.

Im Auftrag deutscher Software-Anbieter verfolgte er Schulkinder, setzte deutsche Staatsanwälte und Polizei als Hilfstruppen ein und ließ ahnungslose Eltern dafür bluten. Er trickste und täuschte, um mit Serienabmahnungen mühelos an das große Geld zu kommen.

Ich hatte einmal das persönliche Vergnügen, ihn als Anwalt der Gegenseite sein Mandat niederlegen zu sehen. Ich hatte mal das Missvergnügen, ein längeres Telefongespräch mit ihm führen zu müssen. Ich gebe zu, Schadenfreude kommt auf.

Er hat sich endlich mit den Richtigen angelegt und ist damit an die Falschen geraten. Er ließ die Domain taz.de der gleichnamigen Tageszeitung wegen einer angeblich nicht bezahlten Forderung pfänden. Und wollte sie dann meistbietend versteigern. Die taz gab die einzig richtige Antwort: Strafanzeige wegen versuchten Betrugs.

Und die Justiz hatte die Faxen auch endlich dicke. Da der feine Freiherr schon mal wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen verurteilt wurde, kam eine Geldstrafe nicht mehr in Frage. Und da er wegen nicht ausgezahlter Mandantengelder auch schon Knast auf Bewährung bekommen hatte, obwohl noch nicht rechtskräftig, ist auch nichts mehr mit Bewährung. Ach ja, und in München steht eine weitere Anklage wegen eines ähnlichen Delikts an.

Richterin Nissing konnte keinen Anhaltspunkt erkennen, dass sich der Angeklagte zukünftig an die Rechtsordnung halten werde:

„Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden.“

Ein unrühmliche Karriere geht zu Ende. Hoffentlich hat dieses Urteil abschreckende Wirkung auf andere Vertreter seines Berufsstandes, die auf eine ähnlich schiefe Bahn geraten sind.

(bk)

taz

Domain-Erpresser kommt hinter Gitter

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