GEZ will Kritiker mundtot machen

Allgemein

Das kann wohl kaum der gesetzliche Auftrag sein, den die Öffentlich-rechtlichen in diesem Lande haben. Die Rechtsabteilung der in ihrem Auftrag tätigen Gebühreneinzieher verlangten doch tatsächlich von akademie.de, 20 (zwanzig) ihnen unliebsame Begriffe zu ändern.

Statt “GEZ-Gebühren” müsse es “gesetzliche Rundfunkgebühren” heißen, es heiße korrekt “gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte” und nicht “GEZ für PC zahlen”. Der “GEZ-Gebührenfahnder”, den gebe es nicht, das sei vielmehr der “Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter”. Und die “Kopfprämie” sei in Wirklichkeit die “Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten”.

Für jede weitere Verwendung eines der Wörter, die die GEZ zu Verbotswörtern erklärt, solle die Website 5100 Euro an die GEZ abdrücken, heißt es in der “strafbewehrten Unterlassungserklärung”. Mehr von diesem hanebüchenen Unsinn darf im Originalauszug aus der GEZ-Abmahnung nachgelesen werden.

(bk)

GEZ-Abmahnung

Lesen Sie auch :