Kanzleramt: „Online-Durchsuchung“ ist sehr aufwändig

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Erstmal verglich er gegenüber seinem heimatlichen Sachsensender MDR die Online-Durchsuchung eines Computers mit Telefonüberwachung und dem Umgang mit dem Postgeheimnis. Wenn Menschen verstärkt über das Internet kommunizierten, müssten die Gesetze angepasst werden. Was Kommunikation mit gespeicherten Daten in einem Computer in einer Wohnung zu tun haben soll, erklärte er nicht.

Bedenken von wegen Bespitzelung der Bürger wollte er nicht gelten lassen. Denn dafür seien die Verfahren viel zu aufwändig:

„Wenn man 50 bis 100 Mitarbeiter im Bundeskriminalamt hätte – die man noch nicht hat – mit hohem technischem Aufwand, dann würde man vielleicht 500, 600 Menschen in Deutschland überwachen können.“

Daher sei, so der Herr des Kanzleramtes, bereits der technische Aufwand ein „gewisser Schutz“ vor der millionenfachen Überwachung der Internet-Nutzung.

Er hätte auch noch sagen können: Da braucht es doch kein schützendes Grundgesetz mehr.

(bk)

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