Urteil: eBay muss gegen den Verkauf von Plagiaten vorgehen
Angebote mit Plagiaten auf eBay müssen unverzüglich gesperrt werden – wenn das Auktionshaus von einem Markeninhaber auf eine solche Rechtsverletzung hingewiesen wird. Dies entschied der Karlsruher Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil. Auch muss eBay ab jetzt Vorsorge treffen, dass es nicht mehr zu Markenverletzungen komme (Aktenzeichen: I ZR 35/04).
Beim Kläger handelt es sich um den Uhrenhersteller der Edel-Marke Rolex – und diese Uhren zählen gewiss zu den am meisten kopierten Zeiteisen überhaupt. Zwischen Juni 2000 und Januar 2001 waren auf eBay gefälschte Rolex-Uhren angeboten worden, woraufhin die Uhrenmacher ein Verfahren anstrengten.
Dem Urteil zu Folge ist das Internet-Auktionshaus nun verpflichtet, entsprechende Angebote mit “technisch möglichen” und “zumutbaren” Maßnahmen zu verhindern. Laut eBay hat das Urteil jedoch keine Auswirkungen auf die Geschäftspraxis des Unternehmens. Man suche schon seit langer Zeit und “mit kontinuierlich verbesserten Sicherheitsmaßnahmen” nach Fälschungen. (tkr)