Knut und die Pressefreiheit
Sie müssen zwar nicht durch einen brennenden Reifen springen. Doch um sich “für den Pressebereich der Zoologischen Garten Berlin AG zu registrieren”, müssen sie eine “Vereinbarung Presse Zoo Internet” als PDF herunterladen, das Formular ausfüllen und per Fax an den Zoo schicken. Und in diesem Dressurstück steht geschrieben:
“Der Vertragspartner verpflichtet sich … die Materialien nicht für Darstellungen zu verwenden oder zu überlassen, die die Zoologischer Garten Berlin AG oder ihre Mitarbeiter in einem ungünstigen Licht erscheinen lassen.”
Wer sich nicht unter die Knute des Zoo-Direktors begeben und unterschreiben möchte, kommt eben nicht rein.
Der Deutsche Journalisten-Verband hält das für einen Knebelvertrag. DJV-Chef Michael Konken: “Der Berliner Zoo hat nicht das Recht, in die Freiheit der Berichterstattung einzugreifen. Der Berliner Zoo muss künftig alle Versuche unterlassen, Berichterstattung zu steuern.”
(bk)