“Killerspiele” sollen ab dem 1. April 2008 verboten sein

Allgemein

Erstmal versucht der Gesetzentwurf zu bestimmen, was Stand der wissenschaftlichen Forschung ist:

“Wissenschaftliche Kenntnisse belegen, dass insbesondere so genannte Killerspiele, die menschenverachtende Gewalttätigkeiten zum Gegenstand haben, eine gewaltabstumpfende Wirkung haben können.” Das ist zwar umstritten, wie auch die Paragraphenschreiber zugeben müssen, doch “zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse legen aber eine nachteilige Wirkung auf Jugendliche nahe”.

“Legen nahe” ist schon eine ziemlich dünne Grundlage für ein Gesetz – und dann kommt noch die übliche Wendung, dass die Bluttat in Emsdetten irgendwie mit virtuellen Spielen zu tun haben müsse. Das muss dann als Begründung für reichlich absurde Gesetzestexte herhalten.

Bis zu einem Jahr hinter reale Gitter geschickt werden soll daher, wer “Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen, (1) verbreitet, (2) öffentlich zugänglich macht, (3) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder (4) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.”

Das soll ins Stafgesetzbuch geschrieben werden, als wäre ein Spiel schon ein Verbrechen. Das muss man Wort um Wort lesen, um die Absurditäten richtig würdigen zu können. So soll schon die bloße “Ankündigung” oder “Anpreisung” eines Spiels ins Gefängnis führen können, und was die Becksteins hinterher als derart schwere Straftaten zu interpretieren geneigt sind, das wollen wir lieber gar nicht wissen.

Im Gesetz für Ordnungswidrigkeiten will die Laptop- und Lederhosenfraktion ebenfalls zulangen, und da soll tatsächlich auch das Spielen selbst bestraft werden:

“Ordnungswidrig handelt, wer (1) Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird, (2) hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder (3) an solchen Spielen teilnimmt.”

Also noch mal von vorn: Selbst wenn in einem Spiel nur ein Kampf simuliert wird, in dem als “Nebeninhalt” ein Mitspieler mit Schusswaffen oder irgendwelchen Dingern, die so ähnlich aussehen könnten, eine virtuelle “Verletzung” erleidet, dann wird dieser spielfreudige Mitspieler in seiner Menschenwürde herabgesetzt – und deshalb soll dieser Spaß ordnungswidrig sein und bis zu 5000 Euro Bußgeld kosten.

Die Paragraphenritter haben sich schon das richtige Datum ausgesucht. Und statt solche unsinnigen Spiele mit gesetzgebenden Organen zu machen, sollten sie lieber ein wenig Kindheit nachholen und eine Runde Räuber & Gendarm einlegen.

(bk)

Gesetzesantrag des Freistaates Bayern (PDF)

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