GEMA will den Webdienst Mp3flat vernichten

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Die Kölner Juristen agierten auf Antrag der GEMA, die nach wie vor glaubt, dass Mp3flat auch in seiner neuen Form die Urheberrechte der Komponisten, Textdichter und Musikverleger verletze. Ob sie damit Recht haben, wird aber erst das spätere Hauptverfahren klären können.
Der umstrittene Dienst bietet uns Onlinesurfern an, für sie in Webradios hineinzuhören und die dort ausgestrahlten Songs mitzuschneiden und ihnen zum Download anzubieten. Die GEMA glaubt, diese Dienstleistung sei nicht von § 53 UrhG gedeckt.
MP3flat argumentiert, dass sie ja keine Verfielfältigung anfertigen, sondern das machen, was jeder Nutzer machen darf: Vor dem Sender sitzen und deren ausgestrahltes Programm (für das vom Sender brav GEMA gezahlt wird) als Privatkopie mitzuschneiden. Auch dank der Webradios nimmt die GEMA bereits heute im Jahr 865 Millionen Euro ein, während MP3flat seine Dienste umsonst anbietet. (rm)

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