GEMA kämpft weiter gegen Mp3flat.com

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Die Kölner Juristen agierten auf Antrag der GEMA, die nach wie vor glauben, dass Mp3flat auch in seiner neuen Form die Urheberrechte der Komponisten, Textdichter und Musikverleger verletze. Ob sie damit Recht haben, wird aber erst das Hauptverfahren klären.

Der umstrittene Dienst bietet den Onlinesurfern an, für sie in Webradios hineinzuhören und die dort ausgestrahlten Songs mitzuschneiden und ihnen in einer Datenbank anzudienen. Die GEMA glaubt, diese Dienstleistung sei nicht von § 53 UrhG gedeckt.

MP3flat argumentiert, dass sie ja keine Verfielfältigung anfertigen, sondern das machen, was jeder Nutzer machen darf: Vor dem Sender sitzen und deren ausgestrahltes Programm (für das GEMA gezahlt wird) eine Privatkopie mitschneiden. Auch dank der Webradios nimmt die GEMA bereits heute pro Jahr 865 Millionen Euro ein, während MP3flat seine Dienste umsonst anbiete. (rm)

Bild: Gema

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