Kann das Spielemagazin XYZ nicht richtig vom INQUIRER abschreiben?
Das ginge nämlich schlicht zu weit, wenn ihr dabei auch noch falsch abschreibt, denn für eure Aufmerksamkeitsprobleme wollen wir nicht auch noch verantwortlich gemacht werden.
Unsere gestrige Meldung “Computerspiele erst ab 31?” tauchte knapp vier Stunden später in den Online-News des auflagenstärksten deutschen Spielemagazins auf – mit exakt der gleichen Überschrift, mit reichlich gleich lautenden Formulierungen und streckenweise auch noch unverkennbar identischer Formatierung.
Wir beschrieben in unserem Originaltext, dass nach dem Gesetzesvorschlag des demokratischen Kongressabgeordneten Keith Wright im Staat New York der Zugang zu “erwachsenen” Computerspielen erschwert werden soll. Diese sollten in eine Art von Porno-Ecke abgeschoben und nur noch von Volljährigen besichtigt werden können. Alle Personen, die wie 30 Jahre oder jünger aussehen, sollten dafür einen Ausweis zur Alterskontrolle vorlegen. Das hätte für alle unter 31 nur noch erschwerten Zugang zu diesen Spielen bedeutet – und die Spiele wären aus allen regulären Läden verschwunden, zur Bückware geworden. Das Gleiche also, was hierzulande mit durch die Bundesprüfstelle indizierten Spielen geschieht, aber mit einer besonderen zusätzlichen Schikane bei der Alterskontrolle. Solche Spiele sind effektiv vom Markt, da ihr Vertrieb nur noch verlustreich ist.
Der Hammer aber war, was der Abgeordnete Wright unter “erwachsenen” Inhalten verstand, nämlich schon die *Darstellung* von gewaltsamen Verbrechen, Selbstmord, sexueller Gewalt, gewaltsamem Rassismus, religiöser Gewalt, illegalem Gebrauch von Drogen und Alkohol. Übrig bleiben sollte also nur noch eine absolut saubere heile Welt im Disney-Stil.
Spielemagazin XYZ brachte nun also diese Meldung mit gleicher Überschrift und jeder Menge gleich lautender Formulierungen. Einen genauen Textvergleich ermöglichen die Links unterhalb, sofern nicht jemand zwischendurch die Reißleine zieht.
Keine Panik jetzt aber, wir wollen niemanden verklagen, wäre ja auch wirklich albern. Reicht schon, wenn sich jemand selber so lächerlich macht.
Was mir aber wirklich den Kragen platzen lässt: Die Nachricht wurde ganz falsch verstanden und im Inhalt falsch wiedergegeben. Nachdem das auffiel, entschuldigte die Redaktion von Spielemagazin XYZ das mit einem Übersetzungsfehler und setzte noch hinzu: “Anscheinend waren wir nicht die einzigen, die Probleme mit der Übersetzung hatten.” Die Verlinkung galt doch tatsächlich unserem Text, den sie vermutlich falsch verstanden und ebenso falsch übernommen hatten. Damit verrieten die Jungs von XYZ dann wenigstens auch noch, dass sie unseren Text bereits kannten.
Das wäre doch gar nicht nicht die feine Art: Erst abkupfern und dann den selbst produzierten Fehler hinterher der zuvor verschwiegenen Quelle andichten.
Dabei wäre es uns ja noch nicht einmal aufgefallen, weil wir unsere Nachrichten lieber von der Quelle holen und diese auch konsequent angeben – hätte unser Leser Tillus nicht in einem Kommentar bemerkt:
“falsch übersetzt worden! – guckt mal auf gamestar.de !!!”
Damit mir jetzt nicht noch mal der Kragen platzt, gebe ich hier einfach meine Antwort an Tillus wieder:
@ Tillus: Sorry, aber das geht an meine Übersetzerehre, und ich habe mir auch die Quelle sehr genau angesehen. Im Gegensatz zum Kollegen Walter Reindl von Gamestar habe ich schlappe 10.000 Seiten aus dem Englischen übersetzt.
Wenn jemand nicht richtig lesen kann, dann ist das sein Problem. Im deutschen INQUIRER stand nie wie bei Gamestar, “dass Computerspiele mit Gewalt-Inhalten nur noch an Personen über 30 verkauft werden sollen”.
Hier wurde vielmehr klar ausgeführt:
“Das bekäme man als 30-jähriger nicht einmal zu sehen, bevor man dem Verkäufer nicht durch Vorzeigen des Ausweises seine Volljährigkeit beweist.”
“Und wer auf den ersten Blick nicht wie älter als 30 aussieht, dessen Alter soll der Verkäufer erst einmal per Ausweis überprüfen.”
Unterschied geschnallt? Daraus ergab sich nun, dass grundsätzlich allen bis 30 der Zugang zu “erwachsenen” Computerspielen erschwert würde, sofern ein so absurdes Gesetz zustande käme. Und die Spiele wären praktisch vom Markt, wenn sie selbst Erwachsene im Alter zwischen 18 und 30 nur per Altersnachweis überhaupt zur Kenntnis nehmen dürften.
Aus gegebenem Anlass daher ein Hinweis an alle, die sich gerne bei den INQUIRER-Texten bedienen und die so produzierten Ergebnisse ohne Quellenangabe als eigene Werke ausgeben: Schaut wenigsten genauer hin.
To whom it may concern …
(bk)