GEMA will auch bei YouTube und MySpace kassieren

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Sie kassieren bereits allerorts und immerzu – zum Beispiel sogar für die Sitzplätze vor deutschen Cafés, die überhaupt nicht mit Musik beschallt werden. Wer so etwas einmal durch hat, der kann sich dann weitere Lobby-Einsätze und Truppen von Anwälten leisten, um noch mehr Geldquellen zu erschließen.

Die haben sich erst einmal das weniger bekannte Internet-Portal Rapidshare.de vorgenommen und ihm eine Einstweilige Verfügung verpasst. Die “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte” gibt vor, eine Million Rechteinhaber weltweit zu vertreten. Rapidshare ließ sie “die rechtswidrige Nutzung von Musikdateien” verbieten, die Nutzer des Portals eingestellt hatten.

Eine einstweilige Verfügung ist allerdings nicht einmal die halbe Miete, da sie von Gerichten in der Regel ohne eingehende Prüfung des Sachverhalts ausgeliefert wird. Sie wird häufig wieder aufgehoben, und eine strittige Angelegenheit kann ohnehin erst in einer ordentlichen Gerichtsverhandlung geklärt werden.

Rapidshare hat bereits Widerspruch eingelegt und erwartet die Aufhebung der Verfügung, wie Geschäftsführer Bobby Chang erklärt:

“Das Gericht verbietet uns, Musikwerke öffentlich zugänglich zu machen – dabei findet eine solche öffentliche Zugänglichmachung durch uns gar nicht statt.”

Der Beschluss des Landgerichts Köln sei ein Beispiel dafür, wie leicht es sei, deutsche Gerichte durch einseitige Sachverhaltsdarstellungen zu beeinflussen. Rapidshare lösche bereits bekannt gewordene Raubkopien, setze Software-Filter und ein ganzes Team von Abuse-Mitarbeitern ein.

GEMA-Boss Dr. Harald Heker träumt indessen schon davon, sich YouTube und MySpace vornehmen zu können: “Diese Entscheidungen sind auch für den künftigen Umgang mit Web-2.0-Diensten wie YouTube und MySpace von großer Bedeutung.”

Die Wahrer der “mechanischen Vervielfältigungsrechte” haben die Spur des Geldes aufgenommen.

(bk)

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