Ebay-Verkäufer ertrinken in Abmahnflut
Mit einer beispiellosen Welle an Abmahnschreiben drangsaliere die US-Modefirma Abercrombie & Fitch (A & F) laut Spiegel jene deutschen Verbraucher, “die Klamotten der Marke bei Ebay verhökern”. Der Hintergrund: Zwar hat A & F in Deutschland Markenrechte eingetragen, aber bislang nirgends in Europa die Lizenz erteilt, die Waren auch zu verkaufen. Woraufhin etliche findige eBay-ler die Marktlücke entdeckt und durch Eigenimport den Markt bedient haben. Doch wer Modeartikel der Firma A & F hierzulande angeboten hat, bekommt jetzt Post von der Frankfurter Anwaltskanzlei Dr. Winterstein & Dr. Ruhrmann. Mit den eBay-Deals würde man angelbich die Markenrechte von A & F verletzen. Kostenpunkt der strafbewehrten Unterlassungserklärung: 2080,50 Euro. Pro Fall! Und das sind nur die Anwaltsgebühren, die schon deshalb so drastisch ausfallen, weil der Streitwert sehr hoch angesetzt wird.
Die Anwälte machten angeblich keinen Unterschied zwischen Anbietern von Neu- und Gebrauchtware. Auch bei Mini-Umsätzen von 20 Euro gab es die gleichhohe Unterlassungserklärung. Es müsse nur mehrmals im Monat die gleiche Ware angeboten werden, schon befinde man sich laut eBay-Definition ‘im geschäftlichen Verkehr’ und wird als gewerblich Handelnder eingestuft. Damit ist dann eine Unterlassungserklärung mit entsprechenden Kosten zulässig. “Markenartikler suchen zähnefletschende Anwälte wie uns”, zitiert der Spiegel Anwalt Thomas Stein von der Frankfurter Kanzlei.
“Die Aktion hat den Charakter von Säuberung. Doch die Internet-Community hat ein gutes Gedächtnis und wird künftig entsprechend hart auf den Markennamen A&F reagieren”, prophezeit Michael Sander, Internetexperte und Geschäftsführer der Unternehmensberatung Terra Consulting Partners. Übrigens plant A&F jetzt den Schritt nach Europa und eröffnet demnächst in London eine erste Boutique. Das wird ein warmes Willkommen. (rm)