Nachbarn via Internet in den Wahnsinn getrieben
Unter einer wahren Flut falscher Bestellungen brach der Adressat beinahe zusammen. Er litt unter Nervosität und Schlafstörungen, immer in Panik vor dem nächsten Klingeln an der Tür. Zum “Überraschungsprogramm” gehörten mehrere Medikamenten-, Pizza- und Heizöl-Lieferungen. Ein Recyclingbetrieb wollte seine Couch abholen, ein Sanitär-Notdienst klingelte wegen angeblich verstopfter Toiletten und einmal kippte ein Laster eine Ladung Kies in den Vorgarten. auf sein Grundstück. Nicht bewiesen werden konnte der Vorwurf, einmal sei sogar der Pfarrer zur letzten Ölung erschienen.
Offenbar wurde der Angeklagte eines Tages leichtsinnig und veranlasste Bestellungen vom eigenen Computer oder Telefon aus und wurde prompt erwischt. Das Amtsgericht Rendsburg verurteilte den Störenfried wegen Betrugs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe. Das akzeptiere der Mann nicht und legte Widerspruch ein. Schließlich erhob er sogar Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht, was die Karlsruher Richter ablehnten. (rm)