Vista: Screenshots verboten, Zuschauer verboten!
Wir haben sicherlich alle schon dutzendfach am Bildschirm mit “I agree” die Lizenzbedingungen von Software bestätigt, ohne auch nur eine Zeile gelesen zu haben. Weder hat man dafür Zeit, noch ist das juristische BlaBla von Interesse. Doch bei MS-Vista, das schon im Vorfeld droht, sämtliche Ihrer Verstöße der Unimatrix Null zu verpetzen, lohnt sich schon einmal ein Blick ins Kleingedruckte (dem würde auch Dr. Faustus zustimmen).
Schließlich verpflichten Sie sich dazu, sich nach spätestens zwei Wochen bei Microsoft zu registrieren, sonst wird das System eingeschränkt. Und Sie dürfen nur ein einziges Mal eine wesentliche Hardware-Komponente (Display, Platte) tauschen. Danach droht Neuregistrierung. Und Sie dürfen natürlich keine einzige Raubkopie (von was auch immer) installieren, sonst ist die Lizenz perdu. Gut, das kennen wir ja schon. Neueste Erkenntnis aus der Nutzer-Lizenz: Gruppenbildung ist schlecht. Du sollst nur einen Screen haben, jedes weitere Display und jeder Zuschauer neben Dir sind böse, äh verboten. Auch Screenshots sind natürlich verwerflich und daher strickt untersagt (oder gar unterdrückt?). Im Original liest sich das so (Paragraph 3c): “While the software is running, you can use but not share its icons, images, sounds and media.” (Die Langfassung als .PDF gibt es hier). Also wären demnach auch Videobeamer nicht statthaft. Der Hinweis britischer und amerikanischer Kollegen, es handele sich hier nur um ungenaue Formulierungen und sei sicher nicht so gemeint, kann man nur entgegenhalten: Es ist Microsoft. Über alle Grenzen hinweg berühmt für seine menschenfreundliche und verzeihende Rechtsabteilung (humane Juristen sind übrigens genauso häufig wie ehrliche Politiker). So, damit beenden wir unser Unterhaltungsprogramm für den Moment. Schalten Sie auch das nächste Mal wieder ein, wenn es heißt: EULA, oder wie die Borg die Welt veränderten. (rm)