Handy dabei? Dann dürfen Sie auch geortet werden!

Allgemein

Wenn die Polizei per Scanner (IMSI-Catcher) Mobilfunkdaten, Kartennummer oder Standort eines Handys ohne richterliche Anordnung ermittele, verstoße diese Vorgehensweise nicht gegen die Grundrechte des Bürgers und sei auch kein Eingriff ins Fernmeldegeheimnis. Zu diesem Schluss kam das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit scheiterte die Verfassungsbeschwerde einer Bürgerrechtsorganisation, zweier Anwälte und eines Journalisten.
Künftig dürfen Behörden also ihre Fahndungsgeräte einsetzen, um zum Beisiel den Standort eines Verdächtigen zu bestimmen. Es handele sich dabei nicht um einen richterlich zu genehmigenden Abhörvorgang, da es hier nicht um die Kommunikationsinhalte gehe, argumentierten die Richter. Auch unbeteiligte Dritte würden durch die Erhebung und kurzzeitige Speicherung ihrer Daten nicht unverhältnismäßig in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen. (rm)

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