Aktion gegen illegale Telefonwerbung
Eine Umfrage der Verbraucherzentralen mehrerer Bundesländer hatte vor einigen Monaten unter 3500 Teilnehmern ergeben, dass 94 Prozent der Befragten durch Anrufe aus Call-Centern (“Die Telekom möchte Ihnen helfen, Gebühren zu sparen”) und Bandansagen (“Wir gratulieren! Sie haben gewonnen …”) belästigt wurden. Gut drei Viertel der Teilnehmer wollten härtere Strafen und schärfere Gesetze gegen “cold calls”. Über Spam-Mails beklagten sich 72 Prozent der Baden-Württemberger.
Verboten ist unerlaubte Werbung in Deutschland schon lange. Das Wettbewerbsrecht wurde 2004 verschärft. Doch die Telefonwerber juckte das gar nicht, denn in der Praxis ist ihnen nur schwer beizukommen.
Die Verbraucherzentrale verlangt deshalb:
* Spürbare Sanktionen: Unerbetene Telefonwerbung soll zur Ordnungswidrigkeit werden und von der Bundesnetzagentur mit drastischen Bußgeldern geahndet werden.
* Keine Vertragsbindung: Verträge, die durch illegale Marketing- oder Werbepraktiken zustande kamen, sollen ungültig sein.
* Gewinnabschöpfung: Der Gewinn eines Unternehmens soll bereits abgeschöpft werden können, wenn es grob fahrlässig handelt. Bisher muss dafür der Beweis erbracht werden, dass es den Verbraucher vorsätzlich schädigen wollte.
Mit der aktuellen Aktion will die Verbraucherzentrale Firmen wegen illegaler Werbung gezielt abmahnen. Durch die Abmahnung soll mit der anrufenden Firma eine Vertragsstrafe im Wiederholungsfall vereinbart werden.
Für den unerwünscht Angerufenen steht ein einfaches PDF-Formular bereit, in dem er die Daten des Anrufs eintragen kann, soweit sie dem dreisten Anrufer zu entlocken sind. Damit der dokumentierte Anruf rechtsgültig verfolgt werden kann, muss das Formular allerdings per Schneckenpost an die Verbraucherzentrale in die Stuttgarter Paulinenstraße geschickt werden. Aber da kommen vielleicht schnell einige zusammen, die in einen Umschlag passen. Am besten gleich neben das Telefon legen, das wirkt dann wie Knoblauch gegen Vampire … (bk)