Einstweilige Verfügung gegen Wikipedia aufgehoben
Die am 17. Januar gegen Wikimedia erlassene Einstweilige Verfügung wurde heute vom Amtsgericht Charlottenburg aufgehoben. Das Gericht war der Meinung, die Nennung des bürgerlichen Namens des Hackers Tron verletze nicht dessen Persönlichkeitsrecht. Damit kann die Domain wikipedia.de wieder auf die deutschen Wikipedia-Seiten unter de.wikipedia.org weiterleiten.
Allerdings appelliert Wikimedia an die Wikipedia-Autoren, sie sollten beachten, dass der Gerichtsbeschluss nur den konkreten Fall betreffe. Über die Veröffentlichung von Klarnamen müsse weiter im Einzelfall entschieden werden. “Dies hat aus unserer Überzeugung grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung aller ethischen und juristischen Aspekte zu erfolgen”, erklärt Kurt Jansson, Erster Vorsitzender von Wikimedia Deutschland. (dd)