BGH-Urteil: Keine Ersatzartikel beim Online-Einkauf

E-CommerceMarketingNetzwerkePolitikRecht

Gute Nachrichten für Online-Shopper: Der BGH hat eine Klausel in den AGB des Onlineshops von Otto für unwirksam erklärt, in der dieser festlegte, seinen Kunden einen in Preis und Qualität gleichwertigen Ersatzartikel schicken zu dürfen, wenn der bestellte Artikel nicht lieferbar ist. Daran ändere auch das 14-tägige Rückgaberecht nichts. Das berichtet die Tagesschau auf ihren Webseiten.

Für das Gericht ist eine Änderung des Kaufvertrages nur zumutbar, wenn die Interessen des Kunden gewahrt blieben. Genau dies könne das Versandhaus allerdings nicht sicherstellen, da vor allem Bekleidungsgegenstände nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen ausgesucht werden. (dd)

Lesen Sie auch :