Allgemeine Geschäftsbedingungen
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AGB richtig einsetzen
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein brisantes Thema. Manche Anbieter glauben, dass sie in den AGB allerhand Bedingungen diktieren können, da diese ja vor Vertragsabschluss sowieso nie gelesen werden. Zunächst einmal empfiehlt es sich, die AGB wirklich selbst und auf das eigene Angebot maßgeschneidert zu entwerfen. Jeder Shop und jeder Dienstleister hat andere Anforderungen. Muster- AGB oder per Copy and Paste geklaute Fassungen nutzen meist wenig. Was den Inhalt angeht, so bringt es nichts, Klauseln einzubauen, die vor Gericht sowieso unhaltbar sind, weil sie zum Beispiel das Widerrufsrecht des Kunden aushebeln.

Klare Angaben
Was unbedingt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Shops stehen sollte, ist ein Eigentumsvorbehalt. Dieser besagt, dass die Ware auch nach der Lieferung an den Besteller Eigentum des Shops bleibt, bis der Kunde sie bezahlt hat. Damit es erst gar nicht zu Missverständnissen kommt, ist es wichtig, klare Angaben zu machen, wann die Ware zu bezahlen ist. »Shop-Betreiber sollten in ihren AGB und in ihren Rechnungen klare Zahlungsziele vorgeben, entweder einen Zeitraum ? zum Beispiel »zwei Wochen nach Rechnungserhalt« ? oder ein bestimmtes Datum«, rät Rechtsanwalt Michael Rohrlich (www.ra-rohrlich.de), spezialisiert unter anderem auf das Recht der neuen Medien

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Autor: swasi