Urheberabgabe von 12 Euro pro PC: Urteil veröffentlicht
Im Dezember gefällt (wir berichteten), heute erst veröffentlicht: Das Urteil, dass PC-Hersteller Gebühren an die Verwertungsgesellschaft Wort bezahlen müssen, kostete die Münchener Richter eben nur einen (bayerischen) Augenblick, bis es veröffentlich wurde.
Die Verwertungsgesellschaft Wort, die bereits aus jeder Papierkopie einen Anteil bekommt, um die Mehrfachverwertung für Autoren abzurechnen, konnte sich im Musterprozess gegen Fujitsu-Siemens durchsetzen. Die bayerischen Richter meinten, das Abspeichern eingescannter oder aus dem Internet geladener Texte auf die Festplatte sei eine Vervielfältigung.
Das Urteil ging aber noch glimpflich aus: Die Verwertungsgesellschaft hatte 30 Euro gefordert. Das Gericht berücksichtigte, dass auch für die Zusatz-Geräte wie Scanner und Drucker Geräteabgaben anfallen und dass PCs wegen ihrer vielfachen Einsatzmöglichkeiten weniger häufig als Vervielfältigungsgeräte eingesetzt werden.
So gehen die PC-Preise in Deutschland wieder nach oben oder die Gewinne sinken. Die PC-Hersteller hoffen auf einen Aufschwung in anderen Ländern: In den neuen EU-Beitrittsländern im Osten sind die Rechner nicht nur billiger herzustellen, sondern jetzt auch gewinnbringender abzusetzen. (mk)