eBay-Auktionen bald mit Widerrufsrecht?

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Die vorsitzende Richterin deutete in einer Vorverhandlung an, dass im Sinne des Verbraucherschutzes durchaus die Regelungen des Fernmeldeabsatzgesetzes Anwendung finden könnten.

Ein Nutzer hatte auf sein Widderrufsrecht bestanden und war damit vor Gericht gezogen – sein ersteigertes Diamantarmband hatte nicht den Erwartungen entsprochen. Der Kunde zahlte nicht. Begründung: Das
eBay
-Verfahren sei gar keine richtige Versteigerung, weil kein Auktionator den Zuschlag gebe. Die automatische Versendung an den Meistbetenden entspreche eher einem Direktversand.

Trifft die Andeutung der Richterin zu, müssten die Anbieter in den Online-Auktionen künftig ein zweiwöchiges Umtauschrecht gewähren. Nun tagt der
Bundesgerichtshof
bis zum 3. November und will dann seine Entscheidung verkünden. (mk)

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