Google unterliegt im Streit mit Froogles.com
Das Schiedsgericht der ICANN hat Googles Klage gegen Froogle.com abgelehnt. Der Suchmaschinenbetreiber hatte wegen der ähnlichen Schreibweise Verwechslungsgefahr befürchtet, was die ICANN jedoch anders sah – schließlich seien Schreibweise und auch Zielgruppe der Seiten unterschiedlich. Der Name sei lediglich mit Googles Shopping-Suchmaschine Froogle zu verwechseln, die jedoch erst nach Froogles.com an den Start ging.
Aus diesem Grunde befasst sich das US Patent- und Markenamt zurzeit auch mit einer Beschwerde gegen den Eintrag von Froogle als Handelsmarke von Google, die der Froogles.com-Besitzers Wolfe eingereicht hat. (dd)
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