Bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten: Das SEPA-Verfahren in Europa

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Seit dem 1. Februar 2014 existiert in Europa das SEPA-Verfahren, welches die zuvor genutzten Überweisungs- und Lastschriftverfahren in Ländern der Europäischen Union ersetzt hat. Parallel zu den EU-Ländern sind auch Norwegen, die Schweiz, Island, Liechtenstein und Monaco an das Single Euro Payments Area System angeschlossen. Die wohl größte Auffälligkeit für Verbraucher: Der Wegfall von Kontonummer und Bankleitzahl und der Ersatz durch die IBAN.

Die SEPA-Lastschrift – nur mit MaSEPA-Verfahrenndat möglich

Nicht nur im Onlinehandel, sondern auch bei wiederkehrenden Zahlungen hat sich das SEPA-Lastschriftverfahren in Deutschland und anderen europäischen Ländern etabliert. Eine Abbuchung ist nur dann möglich, wenn der Schuldner dem Gläubiger ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Damit wird einmalig oder regelmäßig die Berechtigung erteilt, das Girokonto mit einem zuvor festgelegten und anfallenden Betrag zu belasten. Sinnvoll ist das unter anderem bei Zahlungen für:

• Miete und Nebenkosten
• Strom- und Gasverbrauch
• Telekommunikationsverträgen

Wichtig zu wissen: Nach 36 Monaten der Nichtnutzung ist ein SEPA-Lastschriftmandat automatisch erloschen und muss neu vergeben werden.

Welche Vor- und Nachteile hat das SEPA-Zahlungsverfahren für Verbraucher?

Viele SEPA-Mandate werden direkt beim Onlineshopping oder beim virtuellen Vertragsabschluss erteilt. Hier besteht grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko, wenn die IT nicht optimal geschützt ist. Weitere Risiken entstehen für den Ausgeber des Mandats jedoch nicht, denn bei einer ungerechtfertigten Abbuchung kann das Geld jederzeit binnen acht Wochen wieder zurückgebucht werden. Dennoch hat das SEPA-Verfahren für Vor- und Nachteile seit seiner Einführung gesorgt.

 

Vereinfachter Zahlungsverkehr innerhalb Europas

Im Jahr 2020 führten die Deutschen 6,9 Milliarden Banküberweisungen aus, das ist weit mehr, als das Land Einwohner hat. Dank des SEPA-Verfahrens ist die Überweisung einfacher geworden, Gelder können mithilfe der IBAN nun nicht mehr nur auf inländische Konten, sondern auch ins europäische Ausland transferiert werden. Die Banklaufzeiten unterscheiden sich dabei nicht, SEPA-Überweisungen müssen innereuropäisch genauso schnell durchgeführt werden wie bei einer inländischen Überweisung.

Zur EU allein gehören 28 unterschiedliche Länder, die von der Vereinfachung profitieren. Hinzu kommt der europäische Wirtschaftsraum, zu dem weitere Mitgliedsstaaten gehören. Dauerte es zuvor bis zu vier Tage, bis eine Überweisung von Deutschland nach Italien oder in ein anderes EU Land getätigt wurde, sind die Banklaufzeiten nun identisch wie bei innerdeutschen Transaktionen.

Auch für Abbuchungen ist das SEPA-Lastschriftverfahren innerhalb Europas eine echte Erleichterung, denn wenn ein Onlineshop aus Bulgarien beispielsweise Waren an einen Konsumenten in Deutschland verkauft, kann die Lastschrift als Zahlungsmethode angeboten werden.

Die implizite Volatilität als Risikofaktor?

Einer der größten Nachteile beim SEPA-Lastschriftverfahren ist, dass Schuldner das Mandat nicht bei ihrer Bank, sondern ausschließlich beim Empfänger kündigen können. Das kann zu Problemen führen, insbesondere dann, wenn die Kündigung aus diversen Gründen verschleppt wird. Zur Problemlösung trägt bei, dass der Verbraucher immer das Recht hat, eine Zahlung ohne Angabe von Gründen zurück zu buchen und so zu viel oder widerrechtlich abgebuchtes Geld zu retten.

Auch für den Händler hat das SEPA-Lastschriftverfahren einen Nachteil. Auch wenn das Mandat online erteilt wurde, ist keine sichere Unterschrift vorhanden. Das ist anders, wenn ein Vertrag direkt vor Ort in einem Ladengeschäft ausgefüllt und unterschrieben wird.

Gibt es Alternativen zum SEPA-Lastschriftverfahren und zur SEPA-Überweisung?

Das SEPA-Verfahren hat sich längst in Europa etabliert und wird milliardenfach pro Jahr genutzt. Dennoch stehen Alternativen zur Verfügung, wenn diese Möglichkeit genutzt werden soll. Die bekannteste Alternative zur SEPA-Lastschrift, bei der ein Mandat erteilt werden muss, ist der Dauerauftrag. Er ist für wiederkehrende Zahlungen geeignet, da er nach eingegebenem Turnus immer wieder einen festen Betrag zu einem festen Zeitpunkt an den gewählten Empfänger sendet.

Der Nachteil dabei ist, dass bei wechselnden Zahlungshöhen (zum Beispiel beim Mobilfunkvertrag), kein Dauerauftrag eingerichtet werden kann. Hier erleichtert die SEPA-Lastschrift die Zahlung der Verbindlichkeiten. Bei einmaligen Zahlungen zu einem bestimmten Zeitpunkt kann die Terminüberweisung anstelle der Abbuchung durchgeführt werden. Der Kontoinhaber legt damit fest, wann das eigene Konto belastet wird und zu wessen Gunsten.

Fazit: SEPA erleichtert das Zahlungsverfahren auf innereuropäischem Boden

Seit 2014 hat sich das SEPA-Verfahren etabliert und zu einer soliden Basis im europäischen Wirtschaftsraum geführt. Durch schnelle Geldtransfers ist der internationale Handel gestärkt worden, die Sicherheitsfaktoren bei der Nutzung von SEPA sind hoch. Besonderheiten im Zahlungsverkehr gibt es nunmehr nur noch bei Zahlungen, die ins außereuropäische Ausland gehen.