Microsoft erhöht Obergrenze für Tablets mit Windows 10 Mobile auf 8,9 Zoll

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Windows 10 Mobile (Bild: Microsoft)

Bislang durften maximal 7,9 Zoll große Tablets mit dem OS laufen. Umgekehrt ist es Anbietern nun erlaubt, auf 7-Zoll-Tablets die Desktopausgabe von Windows 10 zu installieren. Microsoft schreibt jetzt ferner auch für Windows 10 32-Bit zumindest 2 GByte RAM vor.

Microsoft hat neue Mindestanforderungen für Geräte vergeben, auf welchen Anbieter Windows 10 Mobile installieren dürfen. Die bisher gültige maximale Bildschirmgröße wurde nun von 7,9 auf 8,9 Zoll erhöht. Die von dem Portal Nokia Power User entdeckte Änderung auf der MSDN-Website soll ab dem für Sommer angekündigten Anniversary Update gelten. Überdies erlaubt Microsoft künftig 7-Zoll-Geräte, die werkseitig mit der Desktopausführung von Windows 10 laufen.

Windows 10 Mobile (Bild: Microsoft)

Ob die neuen Mindestanforderungen auch gleichbedeutend mit der Entwicklung neuer Geräte sind, ist derweil noch ungewiss. Bislang sind zum Beispiel noch keine Tablets mit Windows 10 Mobile erhältlich. Es wird jedoch gemutmaßt, dass Microsoft derzeit neue Geräte mit Windows 10 Mobile entwickelt, die es ab 2017 unter dem Markennamen “Surface” offerieren wird. ZDNet-Autorin Mary Jo Foley verweist darüber hinaus darauf, dass der Softwarekonzern 2014 versprach, es werde Windows 10 kostenlos an OEMs abgeben, die damit Tablets oder Smartphones ausstatten, die über Displaydiagonalen kleiner 9 Zoll verfügen.

Microsoft hatte außerdem angekündigt, Windows 10 Mobile werde kompatibel zu kleinen Tablets mit ARM- und Intel-CPUs sein. Gegenwärtig sind in den Hardwareanforderungen für Windows 10 Mobile jedoch nur Chips zu finden, die auf der ARM-Architektur beruhen. Hinzu kommt, dass Intel kürzlich vermeldete, es werde sich aus der Entwicklung von Smartphone-Prozessoren zurückziehen.

Neowin hat noch eine weitere Änderung auf der MSDN-Website ausgemacht. Demzufolge müssen Anbieter Windows-10-Desktops künftig immer mit mindestens 2 GByte Arbeitsspeicher bestücken. Gegenwärtig dürfen Systeme mit 1 GByte RAM verkauft werden, wenn sie mit der 32-Bit-Version des Betriebssystems ausgeliefert werden.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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