Unitymedia erweitert sein kostenloses WLAN-Hotspot-Netz
Bis zu 1,5 Millionen Zugangspunkte will es bis Jahresende über Kunden-Router verfügbar machen. Die kostenlosen “WifiSpots” gehören ab Sommer zu den Internettarifen für Neu- und Bestandskunden. Die Access Points lassen sich dann unbegrenzt mit bis zu 150 MBit/s nutzen.
Im Sommer wird Unitymedia die zweite Ausbaustufe seines 2015 initiierten WLAN-Projekts anstoßen. Über die WLAN-Router seiner Kunden will der Kabelnetzbetreiber bis Jahresende bis zu 1,5 Millionen Zugangspunkte verfügbar machen. Ab Sommer sind die kostenfrei einsetzbaren “WifiSpots” überdies fester Bestandteil der Internettarife von Unitymedia.
Die öffentlichen Access Points können von Neu- und Bestandskunden des Anbieters dann mit Übertragungsraten von bis zu 150 MBit/s ohne Einschränkung des Datenvolumens mit bis zu fünf Geräten parallel verwendet werden. Die Geschwindigkeit der Homespots ist und bleibt auf 10 MBit/s limitiert. Bislang gilt ein Highspeed-Volumen von 100 MByte pro Tag, nach dessen Ausschöpfen die Datenrate auf 64 KBit/s gedrosselt wird.
Diese Limitierungen sind ab Sommer dann nur noch für Anwender gültig, die nicht Unitymedia-Kunden sind. Diese können das öffentliche WLAN-Netz des Kabelanbieters in Restaurants oder Cafés nutzen, die das ergänzende Geschäftskundenangebot PowerSpot nutzen. In dessen Rahmen macht Unitymedia die benötigte WLAN-Infrastruktur verfügbar und übernimmt als Anbieter die sogenannte Störerhaftung, sodass Gastronomiebetriebe oder Firmen rechtlich abgesichert sind. Jeder PowerSpot-Kunde kann Gästen auf diese Weise einen drahtlosen Internetzugang offerieren und für “seinen” Zugangspunkt gleichzeitig eine Startseite mit eigenen Inhalten konfigurieren.
Das öffentliche WLAN-Netz von Unitymedia ist an der SSID “Unitymedia Public WifiSpot” erkennbar. Ist ein Smartphone oder Notebook einmal im Netz angemeldet, kann es sich bei Unitymedia-Kunden automatisch mit den WifiSpots in unmittelbarer Reichweite. Andere Anwender müssen ihr Gerät an jedem WifiSpot neu anmelden. Der Traffic ist nach dem WPA2-Standard verschlüsselt.
Das private WLAN-Netz eines Betreibers wird vom öffentlich zugänglichen vollständig getrennt. Einerseits strahlt der Router hierzu zwei separate WLAN-Signale aus, andererseits bekommen Anwender, die sich über die öffentliche Kennung anmelden, keinen Zugriff auf das private Netz eines anderen Anwenders. Die mit dem Internettarif gebuchte Datenrate soll davon nicht negativ beeinflusst werden, da der Anbieter für den WifiSpot zusätzliche Bandbreite bereitstellt. Auch bei den WifiSpots liegt das Haftungsrisiko im Falle einer gesetzwidrigen Nutzung bei Unitymedia, etwa wenn illegales Filesharing betrieben wird.
Schon letztes Jahr hatte Unitymedia in 100 Städten in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg über 1000 öffentliche WifiSpots entlang seiner Infrastruktur an öffentlichen Plätzen installiert. Damit eifert es dem mittlerweile von Vodafone aufgekauften Konkurrenten Kabel Deutschland nach, der seit 2013 zunächst in Bayern und dann auch in anderen Bundesländern, ebenfalls ein WLAN-Hotspot-Netz aufgespannt hat.
Dessen sogenannte Homespots können Kunden, die selbst an dem Dienst teilnehmen, unbegrenzt und kostenlos verwenden. Bei Vodafone-Zugangspunkten auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in Cafés, Restaurants, Hotels oder Geschäften ist die Zugangsdauer zum Teil auf 30 Minuten pro Tag limitiert. Wer auch dort ohne Einschränkung online sein will, kann die im Mai 2014 eingeführte WLAN-Hotspot-Flat buchen. Für Vertragskunden mit WLAN-Kabelmodem oder der Homebox-Option werden hierfür monatlich 4,99 Euro fällig. Von anderen Kunden verlangt Vodafone 9,99 Euro. Als Einzelprodukt kann die Flatrate für 19,99 Euro gebucht werden.
Neben Unitymedia und Vodafone haben auch die Deutsche Telekom und NetCologne WLAN-Hotspot-Lösungen für Geschäftskunden im Programm. Bei der Telekom nennt sich das Angebot “Hotspot Plug’n’Play“, bei NetCologne “Business Spot“. Hier bleibt der Datenverkehr der Nutzer ebenfalls von dem des Anschlussinhabers getrennt, womit Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite sind – unabhängig davon, wie die Diskussion um die WLAN-Störerhaftung ausgeht.
Tipp der Redaktion: Angesichts der ungeklärten Rechtslage sind für Firmen, die ihren Kunden einen WLAN-Hotspot anbieten wollen, schlüsselfertige Pakete interessant. Die gibt es nicht nur von Netzbetreibern, sondern auch von einigen Hardwareanbieter. ITespresso gibt einen Überblick, wie Firmen mit Publikumsverkehr zum eigenen WLAN-Hotspot kommen.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]