VDSL2 Vectoring: Geheimniskrämerei der Bundesnetzagentur

BreitbandNetzwerke
Breitband (Bild: Shutterstock / Ensuper)

Der Entscheidungsentwurf wurde heute den zuständigen Gremien übermittelt. Was drin steht ist allerdings weitgehend unklar: Statt ihn öffentlich zu machen begnügts sich die Bundesnetzagentur mit Hinweisen in einer Pressemitteilung, die viele Fragen offen lässt.

Die Bundesnetzagentur hat ihren Entscheidungsentwurf heute früher als eigentlich erwartet zur Regulierung der “letzten Meile” der Telekom und zum Ausbau der “Nahbereiche” mit Vectoring an die zuständigen EU-Gremien übermittelt. Nach dem heute übermittelten Entwurf sollen die Wettbewerber der Telekom im Vergleich zum ersten Entscheidungsvorschlag künftig insgesamt mehr Nahbereiche selbst mit VDSL2-Vectoring erschließen können und einen Vectoring-Ausbau der Nahbereiche auch dann in Angriff nehmen können, wenn die Telekom dieses Gebiet vollständig mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus versorgt, heißt es in einer Pressemitteilung. Außerdem werde es ein “hochwertiges alternatives Vorleistungsprodukt” geben, auf das Unternehmen auch dann einen Anspruch haben, wenn sie vom Hauptverteiler verdrängt werden.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur (Bild: Bundesnetzagentur/Laurence Chaperon)
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur (Bild: Bundesnetzagentur/Laurence Chaperon)

Außerdem erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: “Wir kommen auch nach nochmaliger intensiver Analyse zu dem Schluss, dass ein Vectoring-Ausbau der Nahbereiche hilft, den Breitbandausbau zu fördern. Es werden weder der Wettbewerb außer Kraft gesetzt noch werden andere Technologien ausgebremst. Verbrauchern wird auch künftig eine breite Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern, Produkten, Preisen und Qualitäten garantiert.”

Die drei wichtigsten Verbände der Telekom-Wettbewerber – BREKO, BUGLAS und VATM – wundern sich allerdings nicht nur darüber, dass der Entwurf noch nicht zur Verfügung steht, sondern kritisieren auch einige der aus der Pressemitteilung bisher nur unvolständig und vage bekannten Pläne der Bundesnetzagentur. Dazu gehört zum Beispiel die erwähnte Möglichkeit zum Vectoring-Ausbau auch dann, wenn die Telekom bereits Glasfaseranschlüsse bis ins Haus verlegt.

Das Angebot läuft laut BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers ins Leere, da es unwirtschaftlich wäre, das zu tun. Auch Wolfgang Heer, Geschäftsführer beim Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS) hält es aus demselben Grund “eher für fraglich”, ob ein Mitbewerber von der Möglichkeit Gebrauch machen wird.

Auch dass in der Pressemitteilung zwar erwähnt wird, dass für den Entwurf die Investitionszusagen der Telekom berücksichtigt wurden, die der Mitbewerber dagegen aber überhaupt nicht erwähnt werden, ärgert die Verände. In dem Zusammenhang weist der BREKO auch darauf hin, dass aus der in der Pressemitteilung verwendeten Formulierung “unabhängig von einem Vertragsschluss” deutlich wird, “dass der BNetzA offenbar noch immer keine verbindliche, notariell beglaubigte und gegeben falls vollstreckbare Ausbauzusage der Deutschen Telekom vorliegt.” Ein solcher Vertragsschluss müsse aber spätestens dann, wenn die Bundesnetzagentur Strafzahlungen für einen nicht vorgenommenen Ausbau geltend machen will erfolgt sein, da es sonst an einer Rechtsgrundlage für die Vollstreckung fehle.

Das VDSL2-Vectoring-Verfahren (Grafik: Deutsche Telekom)
Das VDSL2-Vectoring-Verfahren (Grafik: Deutsche Telekom)

Insgesamt die schärfste Kritik äußert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM: “Der Investitionswettbewerb in die wichtige Übergangstechnologie Vectoring wird nicht deutschlandweit, aber an ganz zentralen Stellen dem Ex-Monopolisten übergeben. Das hat erhebliche Folgen. Damit haben wir aus unserer Sicht weiterhin eine Remonopolisierung. Wie hoch der Grad dieser Remonopolisierung ist, hängt jetzt davon ab, wie viel Wettbewerber bauen können.”

Um diese Frage abschließen dbeantworten zu können, müsse man nun allerdings auf den Text des Entwurfs warten. Grützner zufolge bleibt zudem immer noch offen, “was das Monopol der Telekom genau mindern soll.” Auch warum sich wie von der Bundesnetzagentur behauptet die Investitionsmöglichkeiten der Wettbewerber verbessert haben, könne erst beurteilt werden, wenn die konkreten Veränderungen bekannt gegeben werden.

“In der heutigen Pressemitteilung ist davon die Rede, dass die Wettbewerber mit der Regulierungsentscheidung nun mehr Nahbereiche mit VDSL2 Vectoring erschließen können. Das wäre im Sinne des Infrastrukturwettbewerbs als Treiber des Breitbandausbaus in Deutschland sehr sinnvoll”, findet BUGLAS-Geschäftsführe Heer immerhin auch positive Aspekte. Abzuwarten bleibt ihm zufolge aber immer noch, wie der Regulierer dies gewährleisten will.

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