Vectoring: Wettbewerber und Kommunalverbände schießen gegen die Telekom

In der Koalition der Telekom-Gegner haben sich Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sowie BREKO, BUGLAS und VATM gefunden. Sie lehnen die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagene Regelung “kategorisch” ab.
Anlässlich der heute stattfindenden mündlichen Verhandlung bei der Bundesnetzagentur zum Vectoring-Antrag der Deutschen Telekom haben der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS), der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in einer gemeinsamen Stellungnahme den Entwurf der Bundesnetzagentur vom 23. November scharf kritisiert. Es geht dabei um die Nutzung von VDSL2-Vectoring in den Nahbereichen der gut 7900 Hauptverteiler in Deutschland.

Der Entwurf sieht vorm, dass die Telekom alle Nahbereiche exklusiv mit Vectoring ausbauen darf, in denen zum 23. November 2015 kein Wettbewerber mehr Kabelverzweiger mit DSL-Technik angeschlossen hatte. Wettbewerber der Telekom müssen sich demnach dazu verpflichten, in diesen Nahbereichen bis zum 31. Dezember 2017 alle Kabelverzweiger für Vectoring aufzurüsten.
Den Verbänden zufolge würde diese Regelung die Wettbewerber unangemessen benachteiligen. Ihrer Ansicht nach würden dadurch vorhandene Marktstrukturen zementiert und den Wettbewerbern keine faire Chance gelassen, ihrerseits Kunden mittels Vectoring neue Angebote zu unterbreiten. Sie fordern statttdessen, dass nicht nur der tatsächliche Stand des Ausbaus, sondern auch bereits gemachte Ausbauzusagen von Telekom-Wettbewerbern berücksichtig werden.
Darüber hinaus mache die angekündigte Entscheidung den flächendeckenden Glasfaserausbau vielfach unwirtschaftlich. “Eine wesentliche Gefahr besteht darin, dass bereits vorhandene FTTB/FTTH-Infrastrukturen, also Glasfaser bis ins Gebäude oder die Wohnung, volkswirtschaftlich ineffizient mit einer schlechteren Technologie überbaut werden”, heißt es dazu in der Stellungnahme. Potenzielle Investoren würden dadurch vom Glasfaserausbau abgeschreckt.

Außerdem greifen die Verbände bereits 2013 und 2014 geäußerte Kritik wieder auf. Auch die neue Regelung biete der Telekom erstens die Möglichkeit, sich die “Rosinen” herauszusuchen, weil sie bei geringen Investitionskosten Zugriff auf eine hohe Zahl an potenziellen Kunden erhalte. Zweitens fördere sie die “Zerstückelung insbesondere des ländlichen Raums in wirtschaftlich und nicht wirtschaftlich zu versorgende Gebiete”. Insbesondere die “mittlerweile zahlreichen kommunalen Ausbauprojekten, die regelmäßig auf den Glasfaserausbau setzen, würde so die wirtschaftliche Basis entzogen”, befürchten die Verbände.

Diesen erheblichen Nachteilen stünden zudem keine nennenswerten Vorteile gegenüber, da die Versorgungssituation in den Nahbereichen bereits sehr gut sei. Durch einen Ausbau aller Kabelverzweiger mit Vectoring würden lediglich 1,4 Millionen Haushalte in den Nahbereichen erstmals von Übertragungsraten von 50 MBit/s profitieren. Die übrigen 4,7 Millionen betroffenen Haushalte seien bereits durch Technologien wie Glasfaser zum Haus beziehungsweise zur Wohnung oder Kabelnetze entsprechend versorgt.
Parallel droht dem schnellen Internet auch von Seiten der Politik ein Dämpfer. Den ursprünglich geplanten Rechtsanspruch auf schnelles Internet – also einen Zugang mit bis zu 50 MBit/s – den die CDU sich im Sommer auf die Fahnen geschrieben hatte, scheint die Partei nun doch nicht aufrechterhalten zu wollen. Beim Parteitag nächste Woche in Karlsruhe wird die entsprechende Textstelle im Antrag “Arbeit der Zukunft – Zukunft der Arbeit” wahrscheinlich geändert.

Aus der Formulierung “Wir werden einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang einführen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten” soll “Wir wollen auch beim Zugang zu schnellem Internet gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland gewährleisten” werden. Beantragt hat das der CDU-Kreisverband Fulda. Indem der Rechtsanspruch aufgegeben wird, werden die verbindlichen Ziele stark aufgeweicht. Spannend bleibt dann, wie das Thema im Bundestag entschieden wird. Die Grünen hatten schon im vergangenen Jahr gefordert, dass es bei schnellem Internet künftig keine Unterschiede zwischen den Regionen mehr geben darf. Und die SPD hatte sich sogar bereits auf dem Bundesparteitag 2011 zum Einsatz für das Recht auf einen Hochgeschwindigkeitszugang für alle verpflichtet.
Die Telekom plant eigenen Angaben zufolge, bis Ende 2016 die Zahl ihrer VDSL-Anschlüsse auf 24 Millionen zu erhöhen und die Geschwindigkeit von VDSL beim Download auf bis 100 Megabit pro Sekunde und beim Upload auf bis zu 40 MBit/s zu steigern. Der Zuwachs beim Upload ist vor allem für Geschäftskunden relevant, die diverse Cloud-Dienste nutzen wollen und mit diesen Daten tatsächlich austauschen wollen, statt wie private Nutzer überwiegend Daten aus dem Internet zu beziehen.