Yahoo blockt bei Yahoo Mail Nutzer mit Adblockern
Nutzer werden aufgefordert, Werbeblocker vor dem Zugriff auf den Posteingang abzuschalten. Offenbar handelt sich um einen ersten Test der Funktion in den USA. Einige der Betroffenen berichten jedoch, dass sie dennoch keinen Zugang zu ihren E-Mails erhalten.
Yahoo verwehrt Nutzern, die einen Adblocker verwenden, zumindest zum Teil den Zugriff auf seinen E-Mail-Dienst. Einem Bericht der BBC zufolge, hat das Unternehmen die Maßnahme bestätigt. Nutzer würden mit einer Pop-up-Meldung gebeten, ihren Werbeblocker zu pausieren. Erst dann können sie auf ihren Posteingang zugreifen.
Yahoo bezeichnet die Sperren als Test, der nur mit einem kleinen Teil der Nutzer in den USA durchgeführt werde. Im Forum des Werbeblockers AdBlock Plus beschweren sich jedoch zahlreiche Nutzer, dass sie auch nach der Deaktivierung des Werbeblockers E-Mails nicht lesen konnten.
Software zur Blockade von Online-Werbung ist umstritten. Viele Anbieter kostenloser Dienste sind auf Einnahmen aus Anzeigen zur Finanzierung angewiesen. Nutzer empfinden die Anzeigen – inbesondere wenn sie in großer Zahl vorkommen – aber oft als störend. Einer im Sommer veröffentlichten Studie zufolge entgehen der Werbebranche in diesem Jahr voraussichtlich Einnahmen in Höhe von 22 Milliarden Dollar, weil inzwischen rund ein Drittel der Nutzer Adblocker verwendet. In Europa ist der Anteil mit 25 Prozent deutlich höher als in den USA. Dort setzen nur etwa 15 Prozent der Anwender Software ein, um Werbung auf Websites zu unterdrücken.
In Deutschland waren Adblocker bereits Gegenstand von Gerichtsverfahren. Im Fall von AdBlock Plus, das das deutsche Unternehmen Eyeo herausgibt, konnten sich RTL und ProSiebenSat 1, die Verstöße gegen Kartellgesetze unterstellten, jedoch nicht durchsetzen. Derzeit klagte der Axel Springer Verlag gegen das Start-up Blockr, das den gleichnamigen Werbeblocker für iOS anbietet. Wie TechCrunch berichtete, scheint sich das Gericht jedoch der Einschätzung von Blockr anzuschließen, dessen Anwälte auf die bisher vorliegenden Urteile zur Legalität von Adblockern verweisen. Das Gericht habe dem Verlag geraten, andere Optionen im Umgang mit Werbeblockern zu nutzen – etwa die Sperrung seiner Websites, falls ein Besucher einen Adblocker benutze. Mit einem Urteil sei nicht vor 10. Dezember zu rechnen.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]